Beispiele überarbeitet im
Energieberatung für Eigentümergemeinschaften: Eine Grundlage, auf die sich alle beziehen
Am Beispielhaus erklärt: wie eine WEG Gebäudezustand, Varianten und Etappen so aufbereitet, dass die Versammlung entscheiden kann.
Worum es hier geht
In einer Eigentümergemeinschaft hat jede Wohnung ihren eigenen Blick aufs Haus. Im Erdgeschoss sind die Böden kalt, unterm Dach staut sich im Sommer die Hitze, und die Heizkostenabrechnung trifft alle. Eine Energieberatung für das ganze Gebäude ersetzt diese Einzelbilder durch eine gemeinsame Bestandsaufnahme.
Wir erklären den Weg dorthin an Beispielhäusern. Baujahr, Fläche und Heizung sind jeweils angegeben und frei gewählt – so wird sichtbar, wie aus Gebäudezustand, Varianten und Etappen eine Vorlage entsteht, über die die Versammlung abstimmen kann.
Förderbeträge und Paragrafen stammen aus Richtlinie und Gesetz und sind mit Stand belegt. Eine Rechtsberatung ersetzen die Texte nicht; für einen konkreten Beschluss sind Verwaltung und im Zweifel eine Anwaltskanzlei die richtige Adresse.
Das finden Sie hier
- Gemeinsame Grundlage schaffen – Beispielhaus von 1968: wie eine WEG die Energieberatung beauftragt, fördern lässt und den Zustand des Hauses für alle sichtbar macht.
- Beschluss und Kostenverteilung – Beispielhaus von 1979: welche Mehrheit was entscheidet und wann alle Eigentümer zahlen.
- Den Fahrplan in der Versammlung vorstellen – Beispielhaus von 1993: wie Varianten und Etappen so aufbereitet werden, dass ein Beschluss möglich wird.
Zehn Schritte zur gemeinsamen Grundlage
Haken Sie ab, was in Ihrer Gemeinschaft schon erledigt ist. Die offenen Punkte zeigen, wo Verwaltung oder Beirat als Nächstes ansetzen.
Ihre Wohnanlage, Ihr Fahrplan
Der Fachbetrieb klärt mit Verwaltung oder Beirat, wie die Energieberatung für Ihre Wohnanlage abläuft und wie der Fahrplan in die Eigentümerversammlung kommt.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Häufige Fragen
Bekommt eine Eigentümergemeinschaft Förderung für die Energieberatung?
Ja, Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt. Ab drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 850 €. Wird der Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert, kommt einmalig ein Zuschlag von höchstens 250 € hinzu.
Mit welcher Mehrheit beschließt die Versammlung eine bauliche Veränderung?
Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 20 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 WEG). Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG gesondert: entweder nur die Zustimmenden oder alle Eigentümer.
Kann ein einzelner Eigentümer eine Dämmung oder Wärmepumpe verlangen?
Nicht über den Anspruch nach § 20 Abs. 2 WEG. Dort stehen Barrierefreiheit, E-Laden, Einbruchschutz, Glasfaser und Steckersolargeräte – Wärmepumpe und Dämmung gehören nicht dazu.
Ersetzt diese Seite eine Rechtsberatung?
Nein. Die Texte erklären die Regeln im Wohnungseigentumsgesetz und in den Förderrichtlinien allgemein. Ob ein konkreter Beschluss trägt, klären Verwaltung und im Zweifel eine Anwaltskanzlei.
Wer meldet sich, wenn ich anfrage?
Der Fachbetrieb, der diese Seite betreibt. Name und Anschrift stehen im Impressum.
Quellen
- BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (30.04.2026)
- dejure.org: § 20 WEG – Bauliche Veränderungen (17.10.2024)
- dejure.org: § 21 WEG – Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen (17.10.2024)
- dejure.org: § 25 WEG – Beschlussfassung (17.10.2024)
Am Beispielhaus erklärt
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Grundlage
Sanieren als WEG: So kommt die Gemeinschaft zu einer gemeinsamen Grundlage
Vom Beschluss über den Förderantrag bis zur Bestandsaufnahme: wie eine WEG am Beispielhaus von 1968 zu einer Faktenlage für alle kommt.
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Versammlung
Fahrplan in der Eigentümerversammlung: So wird aus Varianten ein Beschluss
Am Beispielhaus von 1993: Unterlagen vorab, Ablauf in fünf Teilen, Varianten und Etappen, Förderung je Kalenderjahr – bis zum Beschluss.
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Beschluss
Beschluss und Kosten in der WEG: Wer bei der energetischen Sanierung zahlt
Am Beispielhaus von 1979: welche Mehrheit eine Sanierung beschließt, wann nur die Zustimmenden zahlen und wann alle Eigentümer.